Hotels/Pensionen/Gasthöfe (über 8 Betten): Die aufgeführten Sterne
sind das Ergebnis einer freiwilligen Hotelklassifizierung nach internationalem Standard durch die "Deutsche Hotelklassifizierung". Hotels ohne Sternebezeichnung haben daran nicht teilgenommen. Einen Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden.
Ferienwohnungen/-häuser/Privatzimmer: Die im Prospekt mit Sternen
gekennzeichneten Betriebe haben an der freiwilligen Klassifizierung für Ferienwohnungen/-häuser/Privatzimmer nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) teilgenommen. Betriebe ohne Sternebezeichung haben daran nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden.
Ob Sie mit dem eigenen Auto, einem Reisebus oder der Deutschen Bahn AG anreisen - das Urlaubsland am Regen ist leicht erreichbar. Autobahnen, gut beschilderte Bundes- und Landstraßen und nicht zuletzt unsere Bahn bringen Sie bequem an Ihr Urlaubsziel.
"Bei uns" erwartet Sie – sollten Sie sich zur Bahnanreise entschlossen haben – ein kostengünstiger Mietwagen. Informationen bei den Tourist-Infos.
Bahnstationen im Urlaubsland am Regen: Neubäu, Roding, Pösing, Cham, Regensburg. Bahnbusverbindungen ab Cham und Regensburg.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt für den Fall, dass die Reise wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht angetreten werden kann bzw. vorzeitig beendet werden muss, die vor Ort entstehenden Stornokosten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Versicherer.
Auch Ihr Gepäck reist sicher und schnell. Kurier-Gepäck bringt Ihre Koffer von Haus zu Haus - ohne dass Sie Hand anlegen müssen. Bestellen Sie ganz einfach per Telefon über die bundesweit einheitliche Servicenummer 01805 / 996633.
Oder Sie geben Ihr Reisegepäck (bis 20 kg) beim nächsten Postamt auf und nutzen die zusätzliche Serviceleistung Post-Gepäck (mit Hauszustellung am Urlaubsort) der Deutschen Bahn AG zusammen mit der Deutschen Post AG.
Für ausführliche Auskünfte zum Post-Gepäck steht Ihnen die bundesweit einheitliche Servicenummer 0180 / 2302200 zum Ortstarif zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise.
Die Tagespreise für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer basieren auf einem Mindestaufenthalt von 3x ÜF pro Person in den entsprechenden Saisonzeiten. Die Zuschläge für HP und VP gelten ebenfalls pro Person. Es sind Inklusivpreise (Bedienung, Heizung, MwSt.). Bei Aufenthalten unter 3 Tagen sind Preisaufschläge möglich.
Die Tagespreise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser basieren auf einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen und beinhalten sämtliche Nebenkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wohnung stehen. Sonderleistungen (z.B. Garage) sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren. Bei Zustellbetten ist evtl. der Preis angegeben. Der Tag der An- und Abreise gilt als ein Tag.
Änderungen der Preise vorbehalten.
Die Anmeldung muss mittels vorgeschriebenem Anmeldeschein innerhalb 24 Stunden nach Ankunft der Gäste durch den Vermieter in der Tourist-Information erfolgen. Die pünktliche Anmeldung ist im Sinne des Gastes und der Vermieter.
Der staatlich anerkannte Erholungsort Stamsried erhebt Kurbeitrag. Für Personen ab 18 Jahren beträgt der Beitrag 0,60 Euro pro Aufenthaltstag. Für Kinder von 7-17 Jahren beträt der Beitrag 0,20 Euro pro Aufenthaltstag. Kinder unter 7 Jahren, behindert Personen (100%) und eine Begleitperson sind vom Kurbeitrag befreit.
1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen etwa 10% bei einer Ferienwohnung, etwa 20% bei der Übernachtung mit Frühstück, etwa 40% bei Vollpension.
5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Leistungen zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7. Werden Verträge von der Tourist-Information vermittelt, so kommen diese immer direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast zustande. Eine Haftung der Tourist-Information für Leistungsstörungen ist ausgeschlossen.
8. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

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Markenpartner der Bayern Tourismus Marketing GmbH (by:TM) Kinderland Bayern
Nach by.TM-Kriterien klassifizierter Betrieb (3-5 Bärchen)
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